Teilnahmebedingungen | Jubiläumsaktion „20 Jahre – 20 Vereine“

1. Veranstalter

Veranstalter der Jubiläumsaktion „20 Jahre – 20 Vereine“ ist:

Werbeagentur Marko Nickel

Die Aktion findet anlässlich des 20-jährigen Firmenjubiläums des Veranstalters statt.

2. Gegenstand der Jubiläumsaktion

Anlässlich seines 20-jährigen Firmenjubiläums unterstützt der Veranstalter unter dem Motto „20 Jahre – 20 Vereine“ insgesamt 20 eingetragene Vereine von der Insel Usedom mit Preisgeldern.

Die Aktion besteht aus zwei Stufen:

Die ersten 20 Vereine, deren vollständige Bewerbung über die Aktionsseite eingeht und die sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, qualifizieren sich für die Teilnahme an der Jubiläumsaktion.
Die Zuordnung der unterschiedlich hohen Preisgelder zu diesen 20 Vereinen erfolgt im Rahmen des Tages der offenen Tür anlässlich des 20-jährigen Firmenjubiläums nach dem Zufallsprinzip.

Jeder der 20 teilnehmenden Vereine erhält ein Preisgeld von mindestens 100 Euro.

Die Teilnahme an der Jubiläumsaktion ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen des Veranstalters gebunden.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich eingetragene Vereine (e. V.), die zum Zeitpunkt der Bewerbung im Vereinsregister eingetragen sind, ihren satzungsmäßigen Sitz auf der Insel Usedom haben und dort aktiv tätig sind.

Darüber hinaus muss der Verein vom zuständigen Finanzamt als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt und grundsätzlich berechtigt sein, für erhaltene Geldzuwendungen eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung nach den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften auszustellen.

Teilnehmen können Vereine aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, beispielsweise aus den Bereichen:

  • Sport,
  • Kinder- und Jugendarbeit,
  • Kultur,
  • Musik,
  • Heimat- und Brauchtumspflege,
  • Bildung,
  • Soziales,
  • Tier-, Natur- und Umweltschutz,
  • Feuerwehr- und Rettungswesen,
  • sowie vergleichbaren Bereichen des regionalen und ehrenamtlichen Engagements.

Fördervereine sind teilnahmeberechtigt, sofern sie:

  • als eingetragener Verein organisiert sind,
  • ihren satzungsmäßigen Sitz auf der Insel Usedom haben,
  • dort aktiv tätig sind,
  • die steuerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen,
  • und ihre Tätigkeit unmittelbar Einrichtungen, Projekten oder Personengruppen auf der Insel Usedom zugutekommt.

Nicht teilnahmeberechtigt sind insbesondere:

  • nicht eingetragene Vereine,
  • Fördervereine, deren Tätigkeit ausschließlich in der Sammlung und Weiterleitung von Geld- oder Sachmitteln an Einrichtungen oder Organisationen außerhalb der Insel Usedom besteht,
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH),
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH),
  • Stiftungen,
  • Genossenschaften,
  • Bürgerinitiativen,
  • Interessengemeinschaften und sonstige nicht rechtsfähige Zusammenschlüsse,
  • kommunale und sonstige öffentliche Einrichtungen,
  • politische Parteien und deren Untergliederungen,
  • wirtschaftlich tätige Unternehmen und sonstige gewerbliche Organisationen.

Mehrere Abteilungen oder Sparten eines Vereins

Verfügt ein Verein über mehrere Abteilungen oder Sparten, ist je Abteilung bzw. Sparte nur eine Bewerbung zulässig.

Mehrere Bewerbungen derselben Abteilung oder Sparte (z. B. unterschiedliche Mannschaften, Altersklassen oder Projekte wie Jugend-, Frauen- oder Herrenbereich) gelten als eine Abteilung und berechtigen nicht zu einer mehrfachen Teilnahme.

Gehen dennoch mehrere Bewerbungen derselben Abteilung oder Sparte ein, wird ausschließlich die zuerst vollständig eingegangene Bewerbung berücksichtigt; alle weiteren Bewerbungen dieser Abteilung oder Sparte werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Jeder teilnahmeberechtigte Verein darf nur einmal an der Jubiläumsaktion teilnehmen.

Die Bewerbung muss durch ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied gemäß § 26 BGB oder durch eine vom Vorstand bevollmächtigte Person erfolgen.

Der Veranstalter ist berechtigt, zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung geeignete Nachweise anzufordern. Hierzu können insbesondere ein Nachweis über die Eintragung im Vereinsregister sowie ein aktueller Freistellungsbescheid, eine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid oder ein anderer geeigneter Nachweis über die Steuerbegünstigung gehören.

Maßgeblich für die Teilnahmeberechtigung ist die Erfüllung der Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewerbung und der Auszahlung des Geldbetrages.

4. Bewerbungszeitraum und Vergabe der 20 Teilnahmeplätze

Die Bewerbungsphase endet, sobald 20 vollständige Bewerbungen von teilnahmeberechtigten Vereinen eingegangen und bestätigt worden sind, spätestens jedoch am: 18.08.2026

Für die Reihenfolge der Bewerbungen ist der Zeitpunkt des vollständigen Eingangs über das auf der Aktionsseite bereitgestellte Bewerbungsformular maßgeblich.

Die ersten 20 Vereine, deren Bewerbungen vollständig eingegangen sind und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Teilnahmeplatz für die Jubiläumsaktion.

Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass ein Verein die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, wird die Bewerbung nicht berücksichtigt. In diesem Fall rückt die zeitlich nächstfolgende vollständige und teilnahmeberechtigte Bewerbung nach.

Nach Erreichen der 20 gültigen und bestätigten Teilnahmeplätze eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

5. Bewerbung und Teilnahme

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsformular auf der Aktionsseite:

https://www.werbeagentur-nickel.de/20-jahre

Für eine gültige Teilnahme sind die im Bewerbungsformular als Pflichtfelder gekennzeichneten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

Abgefragt werden insbesondere:

  • Name des Vereins,
  • Sitz des Vereins,
  • kurze Vorstellung des Vereins,
  • Tätigkeitsbereich des Vereins,
  • Name einer vertretungsberechtigten oder bevollmächtigten Ansprechperson,
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer,
  • optional: Website oder Social-Media-Auftritt des Vereins.

Die Bewerbung erfordert keine Darstellung eines konkreten Projektes und keine Angabe darüber, wofür ein möglicher Geldbetrag verwendet werden soll.

Eine inhaltliche Bewertung der Vereinsarbeit oder eines Förderzwecks findet nicht statt.

Bewerbungen per E-Mail, Briefpost, Telefon, Kommentar oder Direktnachricht über soziale Netzwerke werden nicht als Teilnahme an der Jubiläumsaktion berücksichtigt.

Mit dem Absenden der Bewerbung bestätigt die einreichende Person, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind und sie berechtigt ist, die Bewerbung für den genannten Verein einzureichen.

6. Prüfung der Bewerbungen

Die eingehenden Bewerbungen werden auf die Erfüllung der in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten formalen Voraussetzungen geprüft.

Die Prüfung dient ausschließlich der Feststellung der Teilnahmeberechtigung.

Eine inhaltliche Bewertung, Gewichtung oder Rangfolge der Vereine findet nicht statt.

Insbesondere haben folgende Kriterien keinen Einfluss auf die Teilnahme:

  • Größe des Vereins,
  • Anzahl der Mitglieder,
  • Bekanntheitsgrad,
  • Alter oder Geschichte des Vereins,
  • Tätigkeitsbereich,
  • öffentliche oder mediale Reichweite,
  • Anzahl von Followern in sozialen Netzwerken,
  • bestehende oder frühere geschäftliche Beziehungen zum Veranstalter.

Entscheidend für die Vergabe der 20 Teilnahmeplätze sind ausschließlich die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen und die zeitliche Reihenfolge des vollständigen Eingangs der Bewerbungen.

7. Bestätigung der 20 teilnehmenden Vereine

Die ersten 20 Vereine, deren vollständige Bewerbungen eingegangen sind und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, werden über die im Bewerbungsformular angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt.

Die Benachrichtigung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen.

Ein Verein muss die Teilnahme an der Jubiläumsaktion innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Benachrichtigung bestätigen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, wird der Verein erneut kontaktiert.

Erfolgt auch innerhalb einer weiteren Frist von drei Kalendertagen keine Rückmeldung, kann der Teilnahmeplatz an den zeitlich nächstfolgenden teilnahmeberechtigten Bewerber vergeben werden.

Stellt sich nach der Bestätigung heraus, dass ein Verein die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder unrichtige Angaben gemacht hat, kann der Verein ausgeschlossen werden.

In diesem Fall kann ebenfalls der zeitlich nächstfolgende teilnahmeberechtigte Bewerber nachrücken.

8. Geldbeträge

Im Rahmen der Jubiläumsaktion werden insgesamt 20 Geldbeträge mit einer Gesamtsumme von 3.700 Euro vergeben.

Die Geldbeträge sind wie folgt gestaffelt:

Gelbetrag: 1.000 Euro
Gelbetrag: 500 Euro
Gelbetrag: 300 Euro
Gelbetrag: 200 Euro
Gelbetrag: 200 Euro
bis 20. Gelbetrag: jeweils 100 Euro

Jeder der 20 teilnehmenden Vereine erhält genau einen Geldbetrag und damit eine garantierte Summe von mindestens 100 Euro.

Die Zuordnung der unterschiedlich hohen Geldbeträge zu den 20 Vereinen erfolgt nach dem Zufallsprinzip im Rahmen des Tages der offenen Tür anlässlich des 20-jährigen Firmenjubiläums.

Eine Bewertung, Gewichtung oder Bevorzugung einzelner Vereine bei der Zuordnung der Geldbeträge findet nicht statt.

Jeder der 20 teilnehmenden Vereine hat die gleiche Chance auf die jeweiligen Geldbeträge.

Der Anspruch auf einen Geldbetrag ist nicht auf einen anderen Verein, eine andere Organisation oder eine Privatperson übertragbar.

9. Tag der offenen Tür und Ziehung der Förderbeträge

Die Zuordnung der gestaffelten Geldbeträge erfolgt im Rahmen des Tages der offenen Tür zum 20-jährigen Firmenjubiläum des Veranstalters:

Datum: 18.09.2026

Uhrzeit: 11 Uhr Veranstaltungsbeginn, 14 Uhr Verlosung

Ort: Wiesenweg 1a, 17424 Ostseebad Heringsdorf

Die persönliche Teilnahme einer Vereinsvertretung am Jubiläumstag ist ausdrücklich erwünscht. Sie ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Ziehung oder für den Erhalt des zugelosten Förderbetrages.

Jeder Verein kann sich am Jubiläumstag durch eine oder mehrere Personen vertreten lassen.

Das konkrete Verfahren der Ziehung wird vor Beginn der Ziehung erläutert.

Die Zuordnung der Geldbeträge erfolgt öffentlich im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung nach dem Zufallsprinzip und wird dokumentiert.

Ist ein Verein bei der Ziehung nicht persönlich vertreten, nimmt er uneingeschränkt an der Ziehung teil.

Der Verein wird anschließend über den ihm zugelosten Förderbetrag informiert.

10. Auszahlung der Geldbeträge und Zuwendungsbestätigung

Die Auszahlung der Förderbeträge erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf ein auf den Namen des jeweiligen Vereins geführtes Bankkonto.

Eine Auszahlung auf Privatkonten von Vorstandsmitgliedern, Vereinsmitgliedern oder sonstigen Personen ist ausgeschlossen.

Die teilnehmenden Vereine sind verpflichtet, dem Veranstalter die für die Auszahlung erforderlichen Bankdaten innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen.

Sofern der jeweilige Verein nach den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist, verpflichtet er sich, dem Veranstalter nach Eingang des Geldbetrages eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung über den tatsächlich erhaltenen Betrag auszustellen und zu übermitteln.

Die Zuwendungsbestätigung ist auf den Namen des Veranstalters als Zuwendenden auszustellen.

Die Ausstellung der Zuwendungsbestätigung darf nur erfolgen, wenn die gesetzlichen und steuerrechtlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.

Der jeweilige Verein ist für die ordnungsgemäße Ausstellung der Zuwendungsbestätigung und die Einhaltung der hierfür geltenden steuerrechtlichen Vorschriften verantwortlich.

Die im Rahmen der Jubiläumsaktion gewährten Geldbeträge sind nicht mit einer Verpflichtung des Vereins zu Werbeleistungen, Veröffentlichungen, Verlinkungen, Social-Media-Beiträgen oder sonstigen Gegenleistungen zugunsten des Veranstalters verbunden.

Für die steuerliche und vereinsrechtliche Behandlung des erhaltenen Geldbetrages ist der jeweilige Verein selbst verantwortlich.

11. Veröffentlichung der teilnehmenden Vereine

Die Namen der 20 teilnehmenden Vereine sowie die jeweils zugelosten Geldbeträge dürfen im Rahmen der Berichterstattung über die Jubiläumsaktion veröffentlicht werden.

Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung:

  • auf der Website des Veranstalters,
  • auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters,
  • in Pressemitteilungen zur Jubiläumsaktion,
  • in der Dokumentation und Nachberichterstattung zum Firmenjubiläum.

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten von Vereinsvertretern erfolgt hiervon unabhängig und nur auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage.

12. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Bewerbungen oder Vereine von der Teilnahme auszuschließen, wenn:

  • falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden,
  • die Bewerbung nicht durch eine berechtigte oder bevollmächtigte Person erfolgt ist,
  • derselbe Verein mehrfach beworben wurde,
  • versucht wird, das Auswahl- oder Ziehungsverfahren zu manipulieren,
  • die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind,
  • ein sonstiger Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vorliegt.

Bei mehreren Bewerbungen für denselben Verein wird der Verein nur einmal berücksichtigt.

13. Änderung, Unterbrechung oder Beendigung der Aktion

Der Veranstalter behält sich vor, die Jubiläumsaktion aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen schwerwiegenden Gründen nicht gewährleistet werden kann.

Eine Änderung des Auswahlverfahrens oder der veröffentlichten Geldbeträge nach Beginn der Bewerbungsphase erfolgt nicht, sofern nicht zwingende rechtliche oder tatsächliche Gründe eine Änderung erforderlich machen.

Über wesentliche Änderungen werden die Teilnehmer in geeigneter Weise informiert.

14. Datenschutz

Die im Rahmen der Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Jubiläumsaktion verarbeitet.

Die Verarbeitung umfasst insbesondere:

  • die Entgegennahme und Prüfung der Bewerbung,
  • die Prüfung der Teilnahmeberechtigung,
  • die Kontaktaufnahme mit den teilnehmenden Vereinen,
  • die Organisation der Jubiläumsveranstaltung,
  • die Durchführung und Dokumentation der Ziehung,
  • die Abwicklung und Auszahlung der Geldbeträge.

Die im Rahmen der Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten werden nicht allein aufgrund der Teilnahme für Newsletter, Telefonwerbung oder sonstige Direktwerbung verwendet.

Weitere Informationen über Art, Umfang, Rechtsgrundlage und Dauer der Datenverarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Personen sind in den gesonderten Datenschutzhinweisen zur Jubiläumsaktion enthalten:

15. Facebook und Instagram

Die Jubiläumsaktion wird unter anderem über Facebook und Instagram bekannt gemacht.

Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird von den Betreibern dieser Plattformen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.

Die Teilnahme an der Jubiläumsaktion erfolgt ausschließlich über die auf der Landingpage bereitgestellte Bewerbungsmöglichkeit.

Ansprechpartner und Veranstalter der Aktion ist ausschließlich der unter Ziffer 1 genannte Veranstalter.

16. Schlussbestimmungen

Für die Jubiläumsaktion gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Der Rechtsweg ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Stand: 09.07.2026

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© Werbeagentur Nickel 10.09.2026